ZE68.10 800 mg bis unter 900 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP19.10In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP19.10 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE68.10 · 4.829,08 € × 14.829,08 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP19.10 · 4.829,08 € × 14.829,08 € = gleich
Zusatzentgelt4.829,08 €

Auslösende OPS-Kodes1