ZE68.0 50 mg bis unter 100 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP19.01ZP19.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP19.01, ZP19.02 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE68.0 · 657,55 € × 1657,55 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP19.01 · 375,74 € × 1375,74 € −281,81 €
Zusatzentgelt657,55 €

Auslösende OPS-Kodes2