ZE68.0 50 mg bis unter 100 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP19.01ZP19.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP19.01, ZP19.02 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE68.0 · 702,49 € × 1702,49 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP19.01 · 401,42 € × 1401,42 € −301,07 €
Zusatzentgelt702,49 €

Auslösende OPS-Kodes2