ZE68.0 50 mg bis unter 100 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP19.01ZP19.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP19.01, ZP19.02 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE68.0 · 700,90 € × 1700,90 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP19.01 · 400,52 € × 1400,52 € −300,38 €
Zusatzentgelt700,90 €

Auslösende OPS-Kodes2