ZE68.07 500 mg bis unter 600 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP19.07In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP19.07 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE68.07 · 2.851,98 € × 12.851,98 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP19.07 · 2.851,98 € × 12.851,98 € = gleich
Zusatzentgelt2.851,98 €

Auslösende OPS-Kodes1