ZE68.05 300 mg bis unter 400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP19.05In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP19.05 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE68.05 · 1.916,27 € × 11.916,27 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP19.05 · 1.916,27 € × 11.916,27 € = gleich
Zusatzentgelt1.916,27 €

Auslösende OPS-Kodes1