ZE68.04 200 mg bis unter 300 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP19.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP19.04 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE68.04 · 1.247,63 € × 11.247,63 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP19.04 · 1.247,63 € × 11.247,63 € = gleich
Zusatzentgelt1.247,63 €

Auslösende OPS-Kodes1