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ZE68
ZE68.03
Änderungen 2017
/
ZE68.03
150 mg bis unter 200 mg
Verwendung
Abrechenbar
— dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertet
Bewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPS
Erbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP19.03
In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP19.03 aus.
Katalog 2017
G-DRG-Version 2017
Entgelt berechnen
Fallpauschalenkatalog 2017
Anzahl
ZE68.03 · 915,87 € × 1
915,87 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP19.03 · 915,87 € × 1
915,87 €
= gleich
Zusatzentgelt
915,87 €
Auslösende OPS-Kodes
1
6-001.e2
150 mg bis unter 200 mg
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ZE
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2017