ZE68.03 150 mg bis unter 200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP19.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP19.03 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE68.03 · 987,95 € × 1987,95 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP19.03 · 987,95 € × 1987,95 € = gleich
Zusatzentgelt987,95 €

Auslösende OPS-Kodes1