ZE67.14 8.000 IE oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP18.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP18.14 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE67.14 · 8.366,40 € × 18.366,40 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP18.14 · 8.366,40 € × 18.366,40 € = gleich
Zusatzentgelt8.366,40 €

Auslösende OPS-Kodes1