ZE67.13 7.000 IE bis unter 8.000 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP18.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP18.13 aus.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE67.13 · 7.761,60 € × 17.761,60 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP18.13 · 7.761,60 € × 17.761,60 € = gleich
Zusatzentgelt7.761,60 €

Auslösende OPS-Kodes1