ZE67.12 6.000 IE bis unter 7.000 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP18.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP18.12 aus.
Katalog 2026aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2026

ZE67.12 · 6.637,80 € × 16.637,80 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP18.12 · 6.637,80 € × 16.637,80 € = gleich
Zusatzentgelt6.637,80 €

Auslösende OPS-Kodes1