ZE67.0 250 IE bis unter 500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
3 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP18.01ZP18.02ZP18.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP18.01, ZP18.02, ZP18.03 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE67.0 · 870,83 € × 1870,83 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP18.01 · 348,33 € × 1348,33 € −522,50 €
Zusatzentgelt870,83 €

Auslösende OPS-Kodes3