ZE67.09 3.500 IE bis unter 4.000 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP18.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP18.09 aus.
Katalog 2022aG-DRG-Version 2022 und Pflegeerlöskatalog 2022

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2022

ZE67.09 · 3.599,05 € × 13.599,05 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP18.09 · 3.599,05 € × 13.599,05 € = gleich
Zusatzentgelt3.599,05 €

Auslösende OPS-Kodes1