ZE67.08 3.000 IE bis unter 3.500 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP18.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP18.08 aus.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE67.08 · 3.326,40 € × 13.326,40 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP18.08 · 3.326,40 € × 13.326,40 € = gleich
Zusatzentgelt3.326,40 €

Auslösende OPS-Kodes1