ZE67.05 1.500 IE bis unter 2.000 IE

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP18.05In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP18.05 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE67.05 · 1.485,00 € × 11.485,00 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP18.05 · 1.485,00 € × 11.485,00 € = gleich
Zusatzentgelt1.485,00 €

Auslösende OPS-Kodes1