ZE66.13 440 mg und mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP17.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP17.13 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE66.13 · 9.016,48 € × 19.016,48 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP17.13 · 9.016,48 € × 19.016,48 € = gleich
Zusatzentgelt9.016,48 €

Auslösende OPS-Kodes1