ZE66.12 400 mg bis unter 440 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP17.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP17.12 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE66.12 · 8.196,80 € × 18.196,80 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP17.12 · 8.196,80 € × 18.196,80 € = gleich
Zusatzentgelt8.196,80 €

Auslösende OPS-Kodes1