ZE66.10 320 mg bis unter 360 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP17.10In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP17.10 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE66.10 · 6.557,44 € × 16.557,44 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP17.10 · 6.557,44 € × 16.557,44 € = gleich
Zusatzentgelt6.557,44 €

Auslösende OPS-Kodes1