ZE66.09 280 mg bis unter 320 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP17.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP17.09 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE66.09 · 5.712,17 € × 15.712,17 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP17.09 · 5.712,17 € × 15.712,17 € = gleich
Zusatzentgelt5.712,17 €

Auslösende OPS-Kodes1