ZE66.07 200 mg bis unter 240 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP17.07In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP17.07 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE66.07 · 4.127,30 € × 14.127,30 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP17.07 · 4.127,30 € × 14.127,30 € = gleich
Zusatzentgelt4.127,30 €

Auslösende OPS-Kodes1