ZE66.05 120 mg bis unter 160 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP17.05In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP17.05 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE66.05 · 2.459,04 € × 12.459,04 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP17.05 · 2.459,04 € × 12.459,04 € = gleich
Zusatzentgelt2.459,04 €

Auslösende OPS-Kodes1