ZE66.04 80 mg bis unter 120 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP17.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP17.04 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE66.04 · 1.632,05 € × 11.632,05 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP17.04 · 1.632,05 € × 11.632,05 € = gleich
Zusatzentgelt1.632,05 €

Auslösende OPS-Kodes1