ZE66.0 10 mg bis unter 25 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP17.01ZP17.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP17.01, ZP17.02 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE66.0 · 619,10 € × 1619,10 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP17.01 · 309,55 € × 1309,55 € −309,55 €
Zusatzentgelt619,10 €

Auslösende OPS-Kodes2