ZE64.24 160,0 g oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP16.24In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.24 aus.
Katalog 2023aG-DRG-Version 2023 und Pflegeerlöskatalog 2023

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2023

ZE64.24 · 43.176,96 € × 143.176,96 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.24 · 43.176,96 € × 143.176,96 € = gleich
Zusatzentgelt43.176,96 €

Auslösende OPS-Kodes1