ZE64.24 160,0 g oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP16.24In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.24 aus.
Katalog 2022aG-DRG-Version 2022 und Pflegeerlöskatalog 2022

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2022

ZE64.24 · 43.361,04 € × 143.361,04 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.24 · 43.361,04 € × 143.361,04 € = gleich
Zusatzentgelt43.361,04 €

Auslösende OPS-Kodes1