ZE64.23 140,0 g bis unter 160,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP16.23In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.23 aus.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE64.23 · 38.972,58 € × 138.972,58 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.23 · 38.972,58 € × 138.972,58 € = gleich
Zusatzentgelt38.972,58 €

Auslösende OPS-Kodes1