ZE64.22 120,0 g bis unter 140,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP16.22In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.22 aus.
Katalog 2025aG-DRG-Version 2025 und Pflegeerlöskatalog 2025

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2025

ZE64.22 · 33.121,38 € × 133.121,38 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.22 · 33.121,38 € × 133.121,38 € = gleich
Zusatzentgelt33.121,38 €

Auslösende OPS-Kodes1