ZE64.21 100,0 g bis unter 120,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP16.21In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.21 aus.
Katalog 2024aG-DRG-Version 2024 und Pflegeerlöskatalog 2024

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2024

ZE64.21 · 27.837,56 € × 127.837,56 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.21 · 27.837,56 € × 127.837,56 € = gleich
Zusatzentgelt27.837,56 €

Auslösende OPS-Kodes1