ZE64.20 90,0 g bis unter 100,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP16.20In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.20 aus.
Katalog 2025aG-DRG-Version 2025 und Pflegeerlöskatalog 2025

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2025

ZE64.20 · 24.841,04 € × 124.841,04 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.20 · 24.841,04 € × 124.841,04 € = gleich
Zusatzentgelt24.841,04 €

Auslösende OPS-Kodes1