ZE64.17 60,0 g bis unter 70,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP16.17In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.17 aus.
Katalog 2023aG-DRG-Version 2023 und Pflegeerlöskatalog 2023

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2023

ZE64.17 · 16.191,36 € × 116.191,36 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.17 · 16.191,36 € × 116.191,36 € = gleich
Zusatzentgelt16.191,36 €

Auslösende OPS-Kodes1