ZE64.15 50,0 g oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP16.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.15 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE64.15 · 13.004,10 € × 113.004,10 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.15 · 13.004,10 € × 113.004,10 € = gleich
Zusatzentgelt13.004,10 €

Auslösende OPS-Kodes1