ZE64.14 45,0 g bis unter 50,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP16.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.14 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE64.14 · 11.012,09 € × 111.012,09 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.14 · 11.012,09 € × 111.012,09 € = gleich
Zusatzentgelt11.012,09 €

Auslösende OPS-Kodes1