ZE64.13 40,0 g bis unter 45,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP16.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.13 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE64.13 · 8.834,44 € × 18.834,44 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.13 · 8.834,44 € × 18.834,44 € = gleich
Zusatzentgelt8.834,44 €

Auslösende OPS-Kodes1