ZE64.12 35,0 g bis unter 40,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP16.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.12 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE64.12 · 8.258,80 € × 18.258,80 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.12 · 8.258,80 € × 18.258,80 € = gleich
Zusatzentgelt8.258,80 €

Auslösende OPS-Kodes1