ZE64.12 35,0 g bis unter 40,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP16.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.12 aus.
Katalog 2026aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2026

ZE64.12 · 10.784,71 € × 110.784,71 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.12 · 10.784,71 € × 110.784,71 € = gleich
Zusatzentgelt10.784,71 €

Auslösende OPS-Kodes1