ZE64.11 30,0 g bis unter 35,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP16.11In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.11 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE64.11 · 7.802,46 € × 17.802,46 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.11 · 7.802,46 € × 17.802,46 € = gleich
Zusatzentgelt7.802,46 €

Auslösende OPS-Kodes1