ZE64.0 1,0 g bis unter 2,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
3 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP16.01ZP16.02ZP16.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.01, ZP16.02, ZP16.03 aus.
Katalog 2022aG-DRG-Version 2022 und Pflegeerlöskatalog 2022

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2022

ZE64.0 · 993,69 € × 1993,69 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.01 · 361,34 € × 1361,34 € −632,35 €
Zusatzentgelt993,69 €

Auslösende OPS-Kodes3