ZE64.0 1,0 g bis unter 2,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
3 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP16.01ZP16.02ZP16.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.01, ZP16.02, ZP16.03 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE64.0 · 953,63 € × 1953,63 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.01 · 346,78 € × 1346,78 € −606,85 €
Zusatzentgelt953,63 €

Auslösende OPS-Kodes3