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ZE
ZE
ZE64
ZE64.0
Änderungen 2015
/
ZE64.0
1,0 g bis unter 2,0 g
Verwendung
Abrechenbar
— dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertet
Bewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
3 OPS
Erbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:
ZP16.01
ZP16.02
ZP16.03
In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.01, ZP16.02, ZP16.03 aus.
Katalog 2015
G-DRG-Version 2015
Entgelt berechnen
Fallpauschalenkatalog 2015
Anzahl
ZE64.0 · 865,21 € × 1
865,21 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.01 · 314,62 € × 1
314,62 €
−550,59 €
Zusatzentgelt
865,21 €
Auslösende OPS-Kodes
3
8-810.s0
1,0 g bis unter 2,0 g
8-810.s1
2,0 g bis unter 3,0 g
8-810.s2
3,0 g bis unter 5,0 g
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2015