ZE64.0 1,0 g bis unter 2,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
3 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP16.01ZP16.02ZP16.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.01, ZP16.02, ZP16.03 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE64.0 · 865,21 € × 1865,21 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.01 · 314,62 € × 1314,62 € −550,59 €
Zusatzentgelt865,21 €

Auslösende OPS-Kodes3