ZE64.09 20,0 g bis unter 25,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP16.09In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.09 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE64.09 · 5.201,64 € × 15.201,64 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.09 · 5.201,64 € × 15.201,64 € = gleich
Zusatzentgelt5.201,64 €

Auslösende OPS-Kodes1