ZE64.08 15,0 g bis unter 20,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP16.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.08 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE64.08 · 3.901,23 € × 13.901,23 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.08 · 3.901,23 € × 13.901,23 € = gleich
Zusatzentgelt3.901,23 €

Auslösende OPS-Kodes1