ZE64.07 12,5 g bis unter 15,0 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP16.07In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.07 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE64.07 · 3.387,49 € × 13.387,49 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.07 · 3.387,49 € × 13.387,49 € = gleich
Zusatzentgelt3.387,49 €

Auslösende OPS-Kodes1