ZE64.04 5,0 g bis unter 7,5 g

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP16.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP16.04 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE64.04 · 1.223,57 € × 11.223,57 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP16.04 · 1.223,57 € × 11.223,57 € = gleich
Zusatzentgelt1.223,57 €

Auslösende OPS-Kodes1