ZE63.14 2.400 mg oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP15.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP15.14 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE63.14 · 191,63 € × 1191,63 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP15.14 · 191,63 € × 1191,63 € = gleich
Zusatzentgelt191,63 €

Auslösende OPS-Kodes1