ZE63.14 2.400 mg und mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP15.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP15.14 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE63.14 · 282,90 € × 1282,90 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP15.14 · 282,90 € × 1282,90 € = gleich
Zusatzentgelt282,90 €

Auslösende OPS-Kodes1