ZE63.13 2.220 mg bis unter 2.400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP15.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP15.13 aus.
Katalog 2022aG-DRG-Version 2022 und Pflegeerlöskatalog 2022

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2022

ZE63.13 · 182,40 € × 1182,40 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP15.13 · 182,40 € × 1182,40 € = gleich
Zusatzentgelt182,40 €

Auslösende OPS-Kodes1