ZE63.11 1.860 mg bis unter 2.040 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP15.11In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP15.11 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE63.11 · 151,68 € × 1151,68 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP15.11 · 151,68 € × 1151,68 € = gleich
Zusatzentgelt151,68 €

Auslösende OPS-Kodes1