ZE63.10 1.680 mg bis unter 1.860 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP15.10In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP15.10 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE63.10 · 209,70 € × 1209,70 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP15.10 · 209,70 € × 1209,70 € = gleich
Zusatzentgelt209,70 €

Auslösende OPS-Kodes1