ZE63.08 1.320 mg bis unter 1.500 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP15.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP15.08 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE63.08 · 134,27 € × 1134,27 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP15.08 · 134,27 € × 1134,27 € = gleich
Zusatzentgelt134,27 €

Auslösende OPS-Kodes1